28.03.2020, 13:39
Hallo Daniel,
wir machen das auch so in der Kanzlei, dass wir den März normal abrechnen mit einem Begleitschreiben also Information über die Vorgangsweise und dass das zuviel bezahlte Entgelt im April durch Aufrollung wieder abgezogen wird.
LG Eva
wir machen das auch so in der Kanzlei, dass wir den März normal abrechnen mit einem Begleitschreiben also Information über die Vorgangsweise und dass das zuviel bezahlte Entgelt im April durch Aufrollung wieder abgezogen wird.
LG Eva