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Ihr Kurzarbeits-Update - betreffend Kurzarbeitsbehilfe
#1
Wir haben nun Klarstellungen betreffend folgende Fragen:

Geringfügig Beschäftigte zählen NICHT zum Beschäftigtenstand (sind insoweit daher auch nicht Teil der Behaltezeit).

Wird nur für einen organisatorisch abgegrenzten Betriebsteil (ev. eigener Standort bzw. eigener Kollektivvertrag) in der Sozialpartnervereinbarung die Kurzarbeit vereinbart, so ist auch nur der Beschäftigtenstand dieses Teils maßgeblich.

Kehrt jemand aus einer Karenz zurück, so kann diese Person direkt in die Kurzarbeit übernommen werden.

Die zusätzliche Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist gemäß der AMS-Förderrichtlinie möglich, sofern davon nicht die in die Kurzarbeit mit einbezogenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für welche die Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wird, betroffen sind.

Das Überschreiten der vereinbarten Normalarbeitszeit im Rahmen der Kurzarbeit ist keine Überstunde. Diese liegt erst dann vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Normalarbeitszeit (zB 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche) überschritten wurde. Analoges gilt für den Bereich der Teilzeitmehrarbeit. Eine separate Vergütungspflicht könnte sich ergeben im Falle missbräuchlich vereinbarter unrealistisch niedriger Kurzarbeit. Grundsätzlich kann im Zweifel davon ausgegangen werden, dass - würde man die Ansicht von Überstunde oder Teilzeitmehrarbeit vertreten - die Vergütung über die Kurzarbeitsunterstützung von der Höhe der Entlohnung her betrachtet, mehr als ausreichend wäre. Das Leisten von Arbeitsstunden, die über der vereinbarten Kurzarbeitszeit gelegen sind, kann auch aufgrund der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden.

Noch eine Bitte:
Da ich - wie mehrfach angekündigt - nun wirklich bis zum Anschlag damit beschäftigt bin, der Allgemeinheit zu dienen, damit wir aus dem Dilemma rauskommen, ersuche ich Sie, nicht reflexartig gleich die nächsten Fragen, die möglicherweise aus diesen neuesten Informationen stammen, an mich zu richten. Das ist derzeit völlig unrealistisch für mich, darauf zu antworten. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
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Ihr Kurzarbeits-Update - betreffend Kurzarbeitsbehilfe - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.03.2020, 23:17

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