31.03.2020, 18:19
Hallo an Alle,
manche Klienten wollten eine normale Abrechnung und eine Aufrollung dann im April.
Beim Großteil habe ich eine eigene Lohnart angelegt die ich "Abzug für Aufrollung Kurzarbeit" genannt habe.
Mit dieser Lohnart habe ich dann, je nach Höhe des Bruttobezuges 10 % - 20 % vom Netto einbehalten.
Ist sicher nicht auf den Euro genau, aber so muss dem Dienstnehmer dann nicht im April noch etwas abgezogen werden, wenn er eh schon weniger bekommt wegen Kurzarbeit.
LG Alma
manche Klienten wollten eine normale Abrechnung und eine Aufrollung dann im April.
Beim Großteil habe ich eine eigene Lohnart angelegt die ich "Abzug für Aufrollung Kurzarbeit" genannt habe.
Mit dieser Lohnart habe ich dann, je nach Höhe des Bruttobezuges 10 % - 20 % vom Netto einbehalten.
Ist sicher nicht auf den Euro genau, aber so muss dem Dienstnehmer dann nicht im April noch etwas abgezogen werden, wenn er eh schon weniger bekommt wegen Kurzarbeit.
LG Alma