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Pflegefreistellung
#1
Ein Dienstnehmer hat grundsätzlich eine Woche Pflegefreistellung.
Diese Woche hat ein Dienstnehmer konsumiert, wie sein Sohn krank war - mit ärztl. Bestätigung
Nun erkrankt die zu betreuende Person (Mutter bzw. Gattin): kann sich der DN noch eine Woche Pflegefreistellung nehmen?
ich würde das so interpretieren, dass die 2.Woche innerhalb eines Jahres nur dazu da wäre, wenn das Kind unter 12 Jahren erkrankt??
(mir ist aber klar, dass es da noch die bezahlte Freistellung nach § 8 Abs. 3 AngG gibt)

danke
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Pflegefreistellung - von BERNI - 02.04.2020, 11:29

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