07.04.2020, 10:49
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ein Frage zur Kurzarbeit:
Mitarbeiter*innen, die noch Urlaubsanspruch aus vorangegangenen Urlaubsjahren haben, sollen diesen tunlichst vor Antritt der Kurzarbeit verbrauchen.
Was kann als Dienstgeber unternommen werden, wenn die Mitarbeiter*innen sich weigern Urlaub zu verbrauchen?
Nach wie vor kann der Urlaub ja nicht einseitig vom Dienstgeber angeordnet werden, oder?
Gibt es dazu von anderen Erfahrungen? Was wurde bei euch unternommen?
lG, Manuela
ein Frage zur Kurzarbeit:
Mitarbeiter*innen, die noch Urlaubsanspruch aus vorangegangenen Urlaubsjahren haben, sollen diesen tunlichst vor Antritt der Kurzarbeit verbrauchen.
Was kann als Dienstgeber unternommen werden, wenn die Mitarbeiter*innen sich weigern Urlaub zu verbrauchen?
Nach wie vor kann der Urlaub ja nicht einseitig vom Dienstgeber angeordnet werden, oder?
Gibt es dazu von anderen Erfahrungen? Was wurde bei euch unternommen?
lG, Manuela