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Anpassung der WKO-FAQ zur Sonderbetreuungszeit
#7
Ja leider, jetzt haben sie "halbtageweise" geschrieben.
Wir schreiben zurück, dass man bitte nicht im Nachhinein einen Regelungsinhalt hineinlegen soll, der dem Gesetzestext (auch in der 3. Fassung) nicht zu entnehmen ist. und der Auslegung zu § 16 UrlG, der erkennbar "Pate gestanden" ist, widerspricht.
Je mehr ihnen das Gleiche schreiben: umso besser ...
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RE: Anpassung der WKO-FAQ zur Sonderbetreuungszeit - von CGV1 - 08.04.2020, 08:12

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