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Die Sonderbetreuungszeit: tageweise, aber nicht stundenweise
#2
Wir stehen seit 1.4. (dem Erscheinen der 1. Version des FAQ) mit der Buchhaltungsagentur in Kontakt.
Gestern wurde uns kurz&bündig (ohne sonstige Erläuterung) mitgeteilt: "Es gab ein Up-Date bei den Richtlinien bezüglich der Konsumation der Sonderbetreuungszeit: Sie kann für (bis zu) 21 Kalendertage wochen-, tage- oder halbtageweise gewährt werden."
Kurz darauf wurde der oben zitierte Text der FAQ-Version 2.0 publiziert.

Damit geben wir uns aber nicht zufrieden - u.a. mit Hinweis darauf, dass der grundlegende Gesetzestext seit 16.3. in Kraft ist, keinerlei Hinweis auf eine Einschränkung enthält und seit Wochen bereits anders (nämlich so wie es das Verständnis bei § 16 UrlG ist, das u.a. auch die Republik Österreich selbst auf https://www.bmafj.gv.at/Themen/Arbeitsre...llung.html vertritt) gelebt wird !
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RE: Die Sonderbetreuungszeit: tageweise, aber nicht stundenweise - von CGV1 - 09.04.2020, 08:31

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