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Ausleistungspflicht - UEZ im Krankenstand?
#1
Guten Tag Kollegen

folgender Sachverhalt

EV Auflösung 16.03.2020 (im Krankenstand, somit Ausleistungspflicht)
Volles Entgelt läuft bis 16.03.2020, Halbes Entgelt bis 14.04.2020

Krankenstand weiterhin aktiv nach Entgeltfortzahlungsanspruch am 14.04.2020

1 Tag Urlaubsersatzleistung noch abzurechnen

wie sieht meine Abmeldung aus?
Austritt 16.03.
Ende Entgeltanspruch 15.04.2020
BV Ende 15.04.2020
Urlaubsersatzleistung ab 15.04. bis 15.04. (grosses ? da der Krankenstand noch läuft - keine Ahnung wie lange)
weil eigentlich beginnt die UEZ ja nach dem Austritt?!

ist diese vorgehensweise Korrekt?

danke euch

Frohe Ostern Big Grin
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Ausleistungspflicht - UEZ im Krankenstand? - von Daniel - 11.04.2020, 11:59

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