12.04.2020, 20:44
https://www.krone.at/2135370
[url=https://www.krone.at/2135370][/url]
Ein Gesetz wird durch eine "Richtlinie" näher bestimmt.
Zur Klarstellung: § 18b AVRAG ist eindeutig und kann schon gar nicht durch eine Richtlinie näher bestimmt werden.
Die Richtlinie ist maximal intern und soll schlicht und ergreifend der "Staatsverwaltung" helfen, vereinfacht abzurechnen.
Dafür darf die Wirtschaft rechtswidrige Einschränkungen hinnehmen (gemeint: das stundenweise Konsumieren, das gesetzlich nicht ausgeschlossen wird, kommt hier gar nicht vor. Gemäß dieser Aussendung müssen wir also froh sein, dass nicht alles im Block konsumiert wird).
Jetzt warte ich nur noch auf die nächste Aussendung, dass bei der Kurzarbeit eh alles perfekt läuft.
[url=https://www.krone.at/2135370][/url]
Ein Gesetz wird durch eine "Richtlinie" näher bestimmt.
Zur Klarstellung: § 18b AVRAG ist eindeutig und kann schon gar nicht durch eine Richtlinie näher bestimmt werden.
Die Richtlinie ist maximal intern und soll schlicht und ergreifend der "Staatsverwaltung" helfen, vereinfacht abzurechnen.
Dafür darf die Wirtschaft rechtswidrige Einschränkungen hinnehmen (gemeint: das stundenweise Konsumieren, das gesetzlich nicht ausgeschlossen wird, kommt hier gar nicht vor. Gemäß dieser Aussendung müssen wir also froh sein, dass nicht alles im Block konsumiert wird).
Jetzt warte ich nur noch auf die nächste Aussendung, dass bei der Kurzarbeit eh alles perfekt läuft.