Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sonderbetreuungszeit - ein "Lehrstück" aus Politik und Information
#4
Zu unserer zweiten Rückfrage, woraus sich ergibt, dass eine stundenweise Sonderbetreuungsfreistellung nicht dem Gesetz entspricht, hat uns die Buchhaltungsagentur eine einigermaßen versöhnliche und hoffnungsvolle Antwort gegeben:

Schnelle Unterstützung für die österreichische Wirtschaft durch rasche Antragsbearbeitung hat bei der Bearbeitung der Anträge auf Sonderbetreuungszeit Priorität. Daher wurde unter Punkt 3. der Richtlinie Sonderbetreuungszeit COVID-19 der (halb-)tageweise Konsum als kleinste Einheit vorgesehen.
In diesem Sinne würden wir die betroffenen Dienstgeber ersuchen entsprechend der oa Richtlinie vorzugehen. Sofern entsprechend plausible Zeitnachweise über stundenweise konsumierte Sonderbetreuungszeit mit dem Antrag einlangen, wird jedoch den Umständen entsprechend kulant eine Hochrechnung auf halbe beziehungsweise ganze Kalendertage vorgenommen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Sonderbetreuungszeit - ein "Lehrstück" aus Politik und Information - von CGV1 - 15.04.2020, 16:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste