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Lohnverrechnung Kurzarbeit
#1
Hallo,

ich habe mir sehr viele Beiträge auf den verschiedenen Portal durchgelsen und bin mir bei einigen Punkten nicht ganz sicher, wie ich diese Handhaben soll
bzw. hätte ich gerne eine Meinung dazu:

Grundsätzlich würde ich die Lohnverrechnung April und wahrscheinlich auch Mai (Bemessungsgrundlage Basis Gehalt/Lohn Februar bzw. März - je nach Kurarbeitsbeginn) normal abrechnen und einen Abzug (je nach Nettosatzrate) machen


1) Freiwillige Bezahlung der Ü Pauschale (ich habe gelesen das es gehen sollte) - somit steigt die Nettosatzrate für diesen Mitarbeiter?, beim AMS ist die Bemessungsgrundlage ohne

     Ü Pauschale (da diese widerruflich ist) . SV mäßig muss diese so und so miteinbezogen werden (100% Bemessung VOR Kurzarbeit)

     Der Klient bekommt halt vom AMS weniger pro Ausfallsstunde vergütet (ohne Ü Pauschale)


2) Schmutzzulage (sv frei, lst frei)      - kann diese zusätzlich zur Nettosatzrate ausbezahlt werden (nach tatsächlicher Arbeitsleistung)? - steckt ja nicht im Referenzwert da sv frei

                                                           (z.b. KV Rauchfangkehrer - fixer Monatswert der auf Stundenbasis aliquotiert wird)

    Gefahrenzulage (lst frei)                  -kann diese zusätzlich zur Nettosatzrate ausbezahlt werden (nach tatsächlicher Arbeitsleistung)

    Trinkgeldpauschale (sv pflichtig)    - diese würde je nach Arbeitsleistung aliqout berechnet werden und erhöht die SV Beitragsgrundlage (z.b. KV Friseure)


3) Gehaltsumwandlung monatlicher Abzug Euro 25,00 - darf dieser Wert die Nettosatzrate vermindern oder muss diese um die Euro 25,00 erhöht werden?


4) Feiertagsarbeit - wird im Rahmen der Netto/Brutto Garantie entlohnt - also in der Nettosatzrate enthalten oder? (z.b. KV Tankstelle)

    Obwohl hier die betroffenen Mitarbeiter aufschreien werden?



Ich hätte es so verstanden, dass der Klient mehr ausbezahlen könnte/darf - aber es mindestens die Nettosatzrate (80-90%) sein muss.
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Lohnverrechnung Kurzarbeit - von sattler susanne - 17.04.2020, 10:33

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