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Karenzende / UEL / Krankengeld GKK
#4
Ich kann auch nach Ihrer Ergänzung leider nur auf meine erste Antwort verweisen.

Im Normalfall kommt es im Falle der Aussteuerung und der Fortsetzung einer bestehenden Erkrankung zu keinem neuen Krankengeldanspruch.


Ähnliche Fälle hatten wir schon dort, wo bis dato bei Arbeiter/innen (jetzt auch bei Angestellten "nach neuem EFZ-Recht") durch das Überschreiten der Arbeitsjahrgrenze neue Ansprüche zwischendurch einsetzten, bei denen aber - bedingt durch die Aussteuerung - im Anschluss dennoch kein neuer Krankengeldanspruch einsetzte.


Im Normalfall muss nämlich im Falle einer sogenannten Fortsetzungserkrankung ein Zeitraum von mindestens 13 Wochen liegen (= Zeitraum, während dem die Krankheit nicht bestand oder zumindest eine andere Erkrankung, die nicht mit der ursprünglichen Erkrankung ident oder "verwandt" war). Deshalb mein Rat: Direktabklärung mit der Leistungsabteilung.
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Karenzende / UEL / Krankengeld GKK - von a.s - 29.11.2018, 16:51
RE: Karenzende / UEL / Krankengeld GKK - von Wilhelm Kurzböck - 30.11.2018, 15:22

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