Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schadet nicht angeordneter Urlaub der Kurzarbeitsbeihilfe?
#3
Shocked 
Na, das ist ja eine tolle Änderung.  Dodgy Für mich war das eine der Fragen, die ich im Kopf als "geklärt" abgehakt habe...

Das wird viele ernste Probleme zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer verursachen.
In der Sozialpartnervereinbarung, die die Dienstnehmer vorgelegt bekommen haben steht ja immer noch folgendes:

Hinweis: Da der Urlaubsverbrauch (bzw. Verbrauch von Zeitguthaben) von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden kann, hat er/sie gegenüber dem AMS lediglich ein ernstliches Bemühen und keinen bestimmten Erfolg nachzuweisen. Kommt es etwa in Verhandlungen mit den ArbeitnehmerInnen zu keiner Einigung über den Abbau von Alturlauben (bzw. von Zeitguthaben), kann der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin trotzdem mit der vereinbarten Kurzarbeit beginnen. (aktuellste Version der Sozialpartnervereinbarung Stand: 27.03.2020)

Da dieser Ausschnitt aus der aktuellsten Version stammt, haben bis jetzt alle Dienstgeber genau diese Vereinbarung mit den Dienstnehmern abgeschlossen. Bei manchen hat eine Urlaubsvereinbarung funktioniert, bei anderen hat der Dienstnehmer sich geweigert. Ernstliches Bemühen liegt also vor.
Wie soll man das jetzt dem Dienstnehmer (arbeitsrechtlich korrekt) beibringen, dass er sich der einseitigen Anordnung des Urlaubsverbrauchs fügen muss, obwohl eine andere Vereinbarung getroffen wurde?

Außerdem:

Unternehmer, die Kurzarbeit eingeführt haben und deren Auftragslage sich verbessert, sollen laut Empfehlung des AMS (Newsletter 6) die Kurzarbeit nicht beenden, wenn die Geschäfte scheinbar wieder normal laufen. Diese Unternehmer lassen die Kurzarbeit als Rückversicherung aufrecht, haben mehr Arbeit für die Dienstnehmer und sollen sie jetzt auf Urlaub schicken, obwohl sie sie jetzt für den Aufschwung dringend brauchen?? All das nur, damit sie die Kurzarbeitsbeihilfe für die vergangenen und zukünftigen Wochen nicht verlieren oder zurück zahlen müssen?
Hier besteht definitiv Aufklärungsbedarf! Nicht nur über die WKO-FAQ, in die wenige täglich reinschauen.


Wir alle wollen dieses "DING" Kurzarbeit verstehen, diese "Ping-Pong"-Meldungen (ja/doch nicht/vielleicht) von hoher Stelle machen es unmöglich.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schadet nicht angeordneter Urlaub der Kurzarbeitsbeihilfe? - von Alma - 22.04.2020, 22:07

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste