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Informationen zum Schutz von besonderen Risikogruppen (bzw. besonders verletzlichen G
#2
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

gilt dieses Gesetz, dann auch rückwirkend, wenn der Dienstnehmer bereits ein Attest vorgelegt hat und seit März zu Hause ist? Der Arzt würde wieder eine Bestätigung ausstellen, da der Patient definitiv in die Risikogruppe passt.

Oder bekommt man die Kosten erst ab Mai ersetzt?

Das kann ich irgendwie nicht herauslesen.

LG Alma
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RE: Informationen zum Schutz von besonderen Risikogruppen (bzw. besonders verletzlichen G - von Alma - 23.04.2020, 15:16

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