27.04.2020, 19:07
Wenn man das Ganze im Rahmen einer überwiegend weisungsgebundenen Beschäftigung absolvieren möchte (also möglichst viel an verbindlichen Vorgaben, was die Rahmenbedingungen der Tätigkeit betrifft wie Arbeitsort, Arbeitszeit und auch arbeitsbezogenes Verhalten ==> Überwachungsrechte und Berichtspflichten), dann wird man das Ganze wohl (oder übel) entgeltlich gestalten müssen, weil man dann im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses tätig ist.
Je weniger Vorgaben sind, je mehr an Freiheit besteht, desto mehr Selbständigkeit gibt es. Selbständig bedeutet jedoch auch, dass man möglicherweise dazu eine Gewerbeberechtigung benötigt (hier wird das eher nicht so der Fall sein). Das nennt man dann freies Dienstverhältnis und hierfür kann auch ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart werden.
Was dann "geeignet" ist und was nicht, das müsste man sich dann wohl im Detail ansehen.
Je weniger Vorgaben sind, je mehr an Freiheit besteht, desto mehr Selbständigkeit gibt es. Selbständig bedeutet jedoch auch, dass man möglicherweise dazu eine Gewerbeberechtigung benötigt (hier wird das eher nicht so der Fall sein). Das nennt man dann freies Dienstverhältnis und hierfür kann auch ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart werden.
Was dann "geeignet" ist und was nicht, das müsste man sich dann wohl im Detail ansehen.