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Aktuelle Information zur Frage der Einbeziehung von Personen, die zum Kurzarbeitsstar
#1
Aktuelle Information zur Frage der Einbeziehung von Personen, die zum Kurzarbeitsstart noch nicht lange genug beschäftigt waren

Für Personen, für welche initial KUA beantragt wurde, welche zeitlich noch nicht förderfähig sind, gilt die KUA NICHT automatisch mit dem erstmöglichen Datum.

Für diese Personen ist ein eigenes AMS-Begehren (mit Verweis auf die bereits vorhandene Sozialpartnervereinbarung bzw. die AMS-Projektnummer) notwendig
Wenn der Zeitraum der KUA für die „späteren“ Mitarbeiter jenen der ersten Sozialpartnervereinbarung nicht überschreitet, dann ist KEINE neue Sozialpartnervereinbarung zu stellen.

Kleiner Hinweis: mein Fachforum unter www.ars.at/forum hat heute den 40000 Facherörterungseintrag "passiert", insgesamt steuern wir auf die 50000 Einträge nun zu. Das ist eine Initiative vom Seminarveranstalter ARS und mir. Es können dort alle profitieren und alle können auch was für die Gemeinschaft dort beitragen.

Persönlichen Support kann ich dort primär den Premium-Abonnent/innen meiner WIKU-Personal aktuell geben, recherchieren und posten dürfen aber alle und das seit 14 Jahren.

Informationen zur WIKU-Personal aktuell (auch zum Premium-Abo) finden Sie hier:
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http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html

Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

Infos zum Support dort finden Sie hier:
[url=http://www.ars.at/forum/read.php?2,39778]

http://www.ars.at/forum/read.php?2,39778
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Aktuelle Information zur Frage der Einbeziehung von Personen, die zum Kurzarbeitsstar - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.04.2020, 10:33

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