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Kurzarbeit und Miliz
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

Kurzarbeit wurde mit 1.4.2020-30.6.2020 mit allen 10 Mitarbeitern vereinbart.

Ein Mitarbeiter wird mit 3.5.2020 zur Miliz einberufen und kommt erst in drei Monaten wieder zurück.

Fall 1) Im April 2020 hat dieser Mitarbeiter 0 Stunden geleistet und ist ab Mai bis Juli bei Milliz - es wird für ihn max. Förderung für April beantragt
FRAGE: ist diese Förderung zurückzahlen, da er im KUA Zeitraum keine 10 % Arbeitsleistung erfüllt.
FRAGE: können wir nur für diesen Mitarbeiter die KUA vorzeitig mit Ende April 2020 beenden und behalten die Förderung.

Fall 2) Mitarbeiter arbeitet 10 % im April 2020, da er ab Mai nicht mehr im Betrieb ist können die 10 % im KUA Zeitraum nur für April aber nicht für den ganzen KUA Zeitraum bis 30.6.2020 erfüllt werden.
Förderung im April 2020 im max. Ausmaß beantragt.
FRAGE: ist diese Förderung zurückzahlen, da er im gesamten  KUA Zeitraum keine 10 % Arbeitsleistung erfüllt.
FRAGE: können wir nur für diesen Mitarbeiter die KUA vorzeitig mit Ende April 2020 beenden und behalten die Förderung.


FRAGE: Wie wäre eine solche Beendigung bekannt zu geben - AMS und Sozialpartner oder reicht AMS?

DANKE und liebe Grüße aus Linz
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Kurzarbeit und Miliz - von Andrea2001 - 28.04.2020, 15:34
RE: Kurzarbeit und Miliz - von Andrea2001 - 29.04.2020, 00:32
RE: Kurzarbeit und Miliz - von Andrea2001 - 29.04.2020, 12:26

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