29.04.2020, 00:32
Lieber Herr Kurzböck,
vielen Dank für die schnelle Info.
Abhilfe: Dienstnehmer erbringt 30 % Arbeitsleistung im April . Im KUA Zeitraum wären die 10 % durchschnittlich erfüllt -> wäre das ein Möglichkeit Beihilfe nicht zu gefährden?
Raten Sie dem AMS bekannt zu geben, dass der Mitarbeiter bei der Miliz ist und daher dem Unternehmen während der KUA nicht mehr zu Verfügung steht?
Wie wird dann die Bekanntgabe der Ausfallstunden beim AMS im Mai und Juni 2020 erfolgen, wenn er nicht mehr da ist?
Vielen DANK
vielen Dank für die schnelle Info.
Abhilfe: Dienstnehmer erbringt 30 % Arbeitsleistung im April . Im KUA Zeitraum wären die 10 % durchschnittlich erfüllt -> wäre das ein Möglichkeit Beihilfe nicht zu gefährden?
Raten Sie dem AMS bekannt zu geben, dass der Mitarbeiter bei der Miliz ist und daher dem Unternehmen während der KUA nicht mehr zu Verfügung steht?
Wie wird dann die Bekanntgabe der Ausfallstunden beim AMS im Mai und Juni 2020 erfolgen, wenn er nicht mehr da ist?
Vielen DANK