30.04.2020, 15:37
Es ist jedenfalls so, dass Urlaubstage und ZA-Tage mit jenen Stunden zu bewerten sind, die sie vor der Kurzarbeit gehabt hätten.
Da sie so als geleistete Arbeitszeit bewertet werden, reduziert sich so der Rest der zu leistenden Stunden entsprechend.
Da sie so als geleistete Arbeitszeit bewertet werden, reduziert sich so der Rest der zu leistenden Stunden entsprechend.