30.04.2020, 16:29
(30.04.2020, 15:37)WIKU1 - Wilhelm Kurzböck schrieb: Es ist jedenfalls so, dass Urlaubstage und ZA-Tage mit jenen Stunden zu bewerten sind, die sie vor der Kurzarbeit gehabt hätten.
Da sie so als geleistete Arbeitszeit bewertet werden, reduziert sich so der Rest der zu leistenden Stunden entsprechend.
Kann es dann sein, dass durch den Urlaubsverbrauch und es mehr Arbeit gearbeitet werden kann als geplant, der Durchschnitt auf über 90 % geleistete ARbeit kommt und die Kurzarbeitsbeihilfe gestrichen wird? DAnke