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Küdnigung DN während Kurzarbeit / Abrechnung LV
#1
Hallo

meine Klienten (Friseur) hat eine DN in Kurzarbeit. Zeitraum 24.03.2020 bis 23.06.2020 - positiver Bescheid vom AMS vorhanden
Dienstnehmerin hat jetzt gekündigt

ab 24.03.2020         100% Ausfall / DG zahlt Nettosatzrate, pauschaler Abzug / Meldung Ausfallsstunden AMS Beihilfe
April                         100% Ausfall / DG zahlt Nettosatzrate, pauschaler Abzug / Meldung Ausfallsstunden AMS Beihilfe
bis 14 Mai 2020            0% Ausfall da Öffnung Geschäft


Frage zur Abrechnung LV:
Anteilig UR und WR sind klar
Bruttolohn für 14 Tage - muss hier auch ein pauschaler Abzug einbehalten werden, obwohl die Mitarbeiterin 100% Arbeitsleistung hat?
Die Endabrechnung kann ich ja leider auch nur vorläufig machen Confused Confused

AMS Beihilfe für Mai wird 0,00 sein, da 100% Arbeitsleistung
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Küdnigung DN während Kurzarbeit / Abrechnung LV - von sattler susanne - 01.05.2020, 10:34

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