04.05.2020, 14:43
Die genaue Vorgangsweise ist derzeit noch nicht gesichert.
Es wird aber wohl in diesem Zusammenhang jener Bruttobetrag, welcher der Nettoersatzrate entspricht, für die Dauer eines verkürzten Entgeltsanspruches, auch entsprechend verkürzt (wodurch auch der "gesicherte Nettobetrag" sinkt). Die SV/BV-Beitragsgrundlage bleibt aber bei 100 %.
Krankengeld von der ÖGK beeinflusst die Kurzarbeits-LV aus Sicht der Nettogarantie aber sonst nicht. Es kann also deshalb der Prozentsatz jedenfalls nicht sinken.
Es wird aber wohl in diesem Zusammenhang jener Bruttobetrag, welcher der Nettoersatzrate entspricht, für die Dauer eines verkürzten Entgeltsanspruches, auch entsprechend verkürzt (wodurch auch der "gesicherte Nettobetrag" sinkt). Die SV/BV-Beitragsgrundlage bleibt aber bei 100 %.
Krankengeld von der ÖGK beeinflusst die Kurzarbeits-LV aus Sicht der Nettogarantie aber sonst nicht. Es kann also deshalb der Prozentsatz jedenfalls nicht sinken.