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Einvernhemliche Auflösung Kurzarbeit
#1
Hallo Kollegen,

ein einvernehmliche Auflösung eines sich in Kurzarbeit befindlichen Dienstnehmers ist jeder Zeit möglich oder?
ohne Verlust der vorher gewährten Beihilfen

und auch ohne den Beschäftigungsstand wieder auffüllen zu müssen

und ist eine Meldung von nöten? also an das AMS bezüglich der Beendigung?

danke

schöne grüße
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Einvernhemliche Auflösung Kurzarbeit - von Daniel - 05.05.2020, 14:46

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