Hallo Kollegen,
ein einvernehmliche Auflösung eines sich in Kurzarbeit befindlichen Dienstnehmers ist jeder Zeit möglich oder?
ohne Verlust der vorher gewährten Beihilfen
und auch ohne den Beschäftigungsstand wieder auffüllen zu müssen
und ist eine Meldung von nöten? also an das AMS bezüglich der Beendigung?
danke
schöne grüße
ein einvernehmliche Auflösung eines sich in Kurzarbeit befindlichen Dienstnehmers ist jeder Zeit möglich oder?
ohne Verlust der vorher gewährten Beihilfen
und auch ohne den Beschäftigungsstand wieder auffüllen zu müssen
und ist eine Meldung von nöten? also an das AMS bezüglich der Beendigung?
danke
schöne grüße