06.05.2020, 16:19
Die SV-Bemessung ist immer die SV-Beitragsgrundlage, die im Kalendermonat vor dem Beginn der Kurzarbeit relevant war (abgesehen vom Günstigkeitsvergleich, der aber in Ihrem Fall nun nicht von Relevanz ist).
Die SV-Bemessungsgrundlage ist somit inklusive Überstunden.
In Bezug auf die Vorgangsweise für die April-Abrechnung 2020 empfehle ich Ihnen, sich an der Handlungsanleitung zu orientieren:
https://www.wko.at/service/handlungsempf...arbeit.pdf
Die SV-Bemessungsgrundlage ist somit inklusive Überstunden.
In Bezug auf die Vorgangsweise für die April-Abrechnung 2020 empfehle ich Ihnen, sich an der Handlungsanleitung zu orientieren:
https://www.wko.at/service/handlungsempf...arbeit.pdf