11.05.2020, 10:56
Möglicherweise haben Sie eine durchschnittliche Arbeitszeit als "vereinbarte Arbeitszeit" angenommen, von der aus dann die Ausfallstunden abgezogen werden.
Und möglicherweise haben Sie als Beitragsgrundlage bzw. als Basisentgelt für den Kalendermonat vor Kurzarbeit dann einen (zufällig) niedrigeren Wert herangezogen, sodass sich dann diese - leider häufig vorkommende - Diskrepanz ergab.
Und möglicherweise haben Sie als Beitragsgrundlage bzw. als Basisentgelt für den Kalendermonat vor Kurzarbeit dann einen (zufällig) niedrigeren Wert herangezogen, sodass sich dann diese - leider häufig vorkommende - Diskrepanz ergab.