13.05.2020, 10:48
Eine Überprüfung der UID in allen Fällen des Reverse Charge ist nur aus formellen Gründen (Rechnungsstellung) sinnvoll (§ 11 Abs 1a UStG).
Materiellrechtlich kommt es auch ohne (gültige) UID zum Reverse Charge (vgl. Kollmann/Schuchter, USt-Kommentar Melhardt/Tumpel, § 11 Rz 110 ff), und auf Käuferseite steht der Vorsteuerabzug für die Reverse Charge -USt auch ohne gültige UID zu (Kollmann/Schuchter, USt-Kommentar Melhardt/Tumpel, § 12 Rz 118ff).
§ 12 Abs 1 Z 3 UStG sieht für diese Art des Vorsteuerabzuges weder eine ordnungsgemäße Rechnung noch eine UID vor.
Es spielt daher keine Rolle, welche Überprüfung das Finanzamt "akzeptiert" (Stufe 1, Stufe 2).
Ausführlich dazu fast in jedem meiner Bücher, aktuell "80 neue Steuerfallen im UStG" (Stand Juli 2019) Seite 195ff.
Demnächst 6. Neuauflage "Umsatzsteuer leicht verständlich", Mai/Juni 2020, Abschnitt 2.12.1 Vorsteuerabzug (natürlich auch in bisherigen Auflagen)
Das Thema kam bereits in unzähligen meiner Vorträge vor, da es immer wieder zu Unsicherheiten führte.
Vorsteuerabzug ohne formelle Voraussetzungen (UStR des BMF):
Erwerbsteuer Rz 4057 UStR
Reverse Charge Rz 2602h UStR
Materiellrechtlich kommt es auch ohne (gültige) UID zum Reverse Charge (vgl. Kollmann/Schuchter, USt-Kommentar Melhardt/Tumpel, § 11 Rz 110 ff), und auf Käuferseite steht der Vorsteuerabzug für die Reverse Charge -USt auch ohne gültige UID zu (Kollmann/Schuchter, USt-Kommentar Melhardt/Tumpel, § 12 Rz 118ff).
§ 12 Abs 1 Z 3 UStG sieht für diese Art des Vorsteuerabzuges weder eine ordnungsgemäße Rechnung noch eine UID vor.
Es spielt daher keine Rolle, welche Überprüfung das Finanzamt "akzeptiert" (Stufe 1, Stufe 2).
Ausführlich dazu fast in jedem meiner Bücher, aktuell "80 neue Steuerfallen im UStG" (Stand Juli 2019) Seite 195ff.
Demnächst 6. Neuauflage "Umsatzsteuer leicht verständlich", Mai/Juni 2020, Abschnitt 2.12.1 Vorsteuerabzug (natürlich auch in bisherigen Auflagen)
Das Thema kam bereits in unzähligen meiner Vorträge vor, da es immer wieder zu Unsicherheiten führte.
Vorsteuerabzug ohne formelle Voraussetzungen (UStR des BMF):
Erwerbsteuer Rz 4057 UStR
Reverse Charge Rz 2602h UStR