13.05.2020, 11:04
Lieber Herr Kollmann
Gerade heute hatte ich ein Problem mit einer gültigen UID (als Rechnungsaussteller), eine normale Inlandslieferung. Die UID Abfrage brachte keine gültige UID, obwohl der Käufer behauptet, sie stimmt. Formell gelten die Rechnungsbestandteile ja nur für den Vorsteuerabzug (also für den Kunden).
Aber wenn sich später herausstellt, dass unberechtigt VST abgezogen wurde, könnte uns dann eine Mitwirkung am VST-Betrug vorgeworfen werden?
Günter Hendrich, BÖB
Gerade heute hatte ich ein Problem mit einer gültigen UID (als Rechnungsaussteller), eine normale Inlandslieferung. Die UID Abfrage brachte keine gültige UID, obwohl der Käufer behauptet, sie stimmt. Formell gelten die Rechnungsbestandteile ja nur für den Vorsteuerabzug (also für den Kunden).
Aber wenn sich später herausstellt, dass unberechtigt VST abgezogen wurde, könnte uns dann eine Mitwirkung am VST-Betrug vorgeworfen werden?
Günter Hendrich, BÖB
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB