19.05.2020, 09:58
hab soeben vom AMS folgende Info schriftlich bekommen:
Ab dem Stichtag 1. Juni 2020 ist es nicht mehr möglich, rückwirkende Erstbegehren zu stellen. Neue KUA Begehren müssen dann grundsätzlich immer vor Beginn des betreffenden KUA Zeitraums eingereicht werden.
Bis 31.5. können noch Begehren mit rückwirkender Geltendmachung mit frühestmöglichen Beginn 1.4.20 gestellt werden .
Ab dem Stichtag 1. Juni 2020 ist es nicht mehr möglich, rückwirkende Erstbegehren zu stellen. Neue KUA Begehren müssen dann grundsätzlich immer vor Beginn des betreffenden KUA Zeitraums eingereicht werden.
Bis 31.5. können noch Begehren mit rückwirkender Geltendmachung mit frühestmöglichen Beginn 1.4.20 gestellt werden .