20.05.2020, 19:32
Habe folgendes Mail von der UBIT bekommen:
Sehr geehrte Frau ...,
wir haben Sie letzte Woche über die erfreuliche Aufnahme der Bilanzbuchhalter in die Fixkostenzuschussrichtlinie informiert. Leider müssen wir Sie nun über eine Kehrtwendung bei den zuständigen Ministerien informieren.
Das BMF hat den Fachverband UBIT kurzfristig informiert, dass das BMDW interveniert hat und eine Rechteerweiterung für die Antragstellung der Fixkostenzuschüsse durch Bilanzbuchhalter in § 2 BibuG verlangt.
Die Regierungsparteien haben einen Initiativantrag mit der entsprechenden Rechteerweiterung im BibuG eingebracht. Im vorgelagerten Budgetausschuss haben die Oppositionsparteien vorerst dagegen gestimmt.
Der Nationalrat tagt dazu erst nächste Woche, sodass laut Auskunft des BMF aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage eine Freischaltung der Anträge in FinanzOnline für Bilanzbuchhalter seitens des BMF vorerst nicht erfolgen kann.
Die Bestätigungen können von Bilanzbuchhaltern jedenfalls vorgenommen werden und hinsichtlich der Antragstellung ist der Fachverband bereits in intensiven Verhandlungen, damit die Rechteerweiterung im Parlament beschlossen wird. Wir halten Sie weiterhin am Laufenden.
Freischaltung ist anscheinend erfolgt, da ich in FinanzOnline auch unter der St.Nr. eines Klienten hinein komme. Was aber noch nicht heißt, dass ich es auch darf.
Sehr geehrte Frau ...,
wir haben Sie letzte Woche über die erfreuliche Aufnahme der Bilanzbuchhalter in die Fixkostenzuschussrichtlinie informiert. Leider müssen wir Sie nun über eine Kehrtwendung bei den zuständigen Ministerien informieren.
Das BMF hat den Fachverband UBIT kurzfristig informiert, dass das BMDW interveniert hat und eine Rechteerweiterung für die Antragstellung der Fixkostenzuschüsse durch Bilanzbuchhalter in § 2 BibuG verlangt.
Die Regierungsparteien haben einen Initiativantrag mit der entsprechenden Rechteerweiterung im BibuG eingebracht. Im vorgelagerten Budgetausschuss haben die Oppositionsparteien vorerst dagegen gestimmt.
Der Nationalrat tagt dazu erst nächste Woche, sodass laut Auskunft des BMF aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage eine Freischaltung der Anträge in FinanzOnline für Bilanzbuchhalter seitens des BMF vorerst nicht erfolgen kann.
Die Bestätigungen können von Bilanzbuchhaltern jedenfalls vorgenommen werden und hinsichtlich der Antragstellung ist der Fachverband bereits in intensiven Verhandlungen, damit die Rechteerweiterung im Parlament beschlossen wird. Wir halten Sie weiterhin am Laufenden.
Freischaltung ist anscheinend erfolgt, da ich in FinanzOnline auch unter der St.Nr. eines Klienten hinein komme. Was aber noch nicht heißt, dass ich es auch darf.