25.05.2020, 15:58
In unserem Betrieb wurde Durchrechnungszeitraum von jeweils 26 Wochen vereinbart.
Ab 1.3. wurde KUA vereinbart. Nun hat oder hätte der vereinbarte Durchrechnungszeitraum mit 24.4.2020 geendet.
Muss ich nun, da KUA vereinbart, und nicht alle Zeitguthaben abgebaut werden konnten, die am 24.4. bestehenden Zeitguthaben mit Faktor 1,5 (ÜSt-Zuschlag 50%) umrechnen oder ändert sich am ursprünglich vereinbarten Durchrechnungszeitraum etwas?
Danke für Eure Hinweise, aber bin im Kurzarbeitswahnsinn schon ganz wirr...
Ab 1.3. wurde KUA vereinbart. Nun hat oder hätte der vereinbarte Durchrechnungszeitraum mit 24.4.2020 geendet.
Muss ich nun, da KUA vereinbart, und nicht alle Zeitguthaben abgebaut werden konnten, die am 24.4. bestehenden Zeitguthaben mit Faktor 1,5 (ÜSt-Zuschlag 50%) umrechnen oder ändert sich am ursprünglich vereinbarten Durchrechnungszeitraum etwas?
Danke für Eure Hinweise, aber bin im Kurzarbeitswahnsinn schon ganz wirr...