26.05.2020, 07:38
Die Zeitguthaben stammen alle aus der Zeit vor der Kurzarbeit. Bei uns werden Zeitguthaben nie ausbezahlt, sondern in Form von Zeitausgleich abgebaut.
Ist auch schriftlich im Dienstvertrag enthalten. Jediglich bei Austritten werden eventuelle Zeitguthaben ausbezahlt.
Habe ich das nun richtig verstanden, dass alle Zeitguhaben, die vor der Kurzarbeit angefallen sind und zum Durchrechnungszeitraumende noch bestanden, um den Zuschlag von 50% (falls noch nicht so bewertet) erhöht werden müssen?
Das Zeitguthaben sollte jedenfalls so gut wie möglich im KUA-Zeitraum tageweise abgebaut werden.
Ist auch schriftlich im Dienstvertrag enthalten. Jediglich bei Austritten werden eventuelle Zeitguthaben ausbezahlt.
Habe ich das nun richtig verstanden, dass alle Zeitguhaben, die vor der Kurzarbeit angefallen sind und zum Durchrechnungszeitraumende noch bestanden, um den Zuschlag von 50% (falls noch nicht so bewertet) erhöht werden müssen?
Das Zeitguthaben sollte jedenfalls so gut wie möglich im KUA-Zeitraum tageweise abgebaut werden.