26.05.2020, 08:46
(25.05.2020, 22:08)WIKU1 - Wilhelm Kurzböck schrieb: ..
Wenn die Zeitguthaben, die nun zur Auszahlung gelangen, aus der Zeit vor der Kurzarbeit stammen, sind sie als Überstunden zusätzlich zur Nettogarantie zu bezahlen.
Frage aus der Sicht eines Programmieres:
Hätte ein DG bei einer Prüfung Probleme zu erwarten, wenn diese Überstunden per Aufrollung in einem Monat VOR der Kurzarbeit ausbezahlt werden?
Ansonsten müßte in den Programmen "spezielle Markierungen" erfunden werden, damit das Programm erkennen kann, was nun nicht in die Netto-Garantie fällt...
Danke!