26.05.2020, 17:07
Aufrollung in einen Monat vor der Kurzarbeit könnte dann die Frage aufwerfen, ob man dann nicht diese Überstunden
A) in die Bruttoentgeltserfassung (und somit auch in die Nettogarantie) und
B) in die SV/BV-Beitragsgrundlage
aufnehmen muss.
Das würde ich eher nicht empfehlen.
A) in die Bruttoentgeltserfassung (und somit auch in die Nettogarantie) und
B) in die SV/BV-Beitragsgrundlage
aufnehmen muss.
Das würde ich eher nicht empfehlen.