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Durchführungsbericht
#4
Meinen Sie den Durchführungsbericht mit der letzten KUA-Abrechnung für April 2020, dann wäre das mMn der 28.5.2020 (nicht 29.5.2020).

Oder meinen Sie den Durchführungsbericht nach dem Ende der Behaltefrist, dann wäre das mMn der 28.6.2020 (bzw. 26.6.2020, da 28.6.2020 ein Sonntag).

Oder hat sich daran auch schon wieder etwas geändert und es ist nurmehr ein Durchführungsbericht zu übermitteln? Wenn ja, wann?

Mangels einer Alternative und wenn die Zeit drängt, würde ich aus WEBEKU einen Ausdruck des Beschäftigtenstandes (inkl. Auflistung der Mitarbeiter) beilegen.

Ich frage mich, wie die Gewerkschaft beurteilen soll, ob der Beschäftigtenstand im KUA-Zeitraum und während der Behaltefrist eingehalten wurde.
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Nachrichten in diesem Thema
Durchführungsbericht - von Walpurga Wendl - 26.05.2020, 10:03
RE: Durchführungsbericht - von Walpurga Wendl - 26.05.2020, 18:01
RE: Durchführungsbericht - von Irene - 26.05.2020, 19:01
RE: Durchführungsbericht - von BERNI - 16.06.2020, 15:26
RE: Durchführungsbericht - von Walpurga Wendl - 17.06.2020, 07:33

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