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Vermietungsgemeinschaft
#3
die Einzelunternehmer haben das Haus als Privatpersonen gekauft und vermieten es nun für Wohnzwecke nehme ich an
wahrscheinlich hat ja der Immobilienkauf sowie dessen Vermietung nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit der zwei Einzelunternehmer zu tun.

daher ist die Vermietung auch als private Vermögensverwaltung zu handhaben, sprich Einkünfte aus VuV

die Vermietungsgemeinschaft ist beim Finanzamt anzumelden
eigene Steuernummer, eigener Finanz Online Zungang
Beteiligungsverältnis bekannt geben

der Überschuss (Einnahmen Ausgaben) aus VuV und die Umsatzsteuer ist auf diese Steuernummer der Gemeinschaft zu melden und abzüführen
(Einkünfte aus Personengemeinschaften, Einkünfte aus VuV E1b)

der Beteiligungsanteil (Anteil am Überschuss) an dieser Vermietungsgemeinschaft ist beim jeweiligen Eigentümer in deren Steuererkärung (zB im Verhältnis 50/50)
als Einkünfte aus Beteiligungen an VuV anzugeben
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Nachrichten in diesem Thema
Vermietungsgemeinschaft - von Verena - 26.05.2020, 09:07
RE: Vermietungsgemeinschaft - von Manfred - 27.05.2020, 13:00
RE: Vermietungsgemeinschaft - von Daniel - 27.05.2020, 13:55

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