27.05.2020, 15:07
Für die Beihilfe ist eine Lohnerhöhung unschädlich.
Allerdings wird sie sehr wahrscheinlich auf das gesicherte Brutto angerechnet und vermindert damit die kommunalsteuerfreie Kurzarbeitsunterstützung.
Wir werden dazu in unserem Kurzarbeits-LV-Leitfaden Stellung beziehen.
Allerdings wird sie sehr wahrscheinlich auf das gesicherte Brutto angerechnet und vermindert damit die kommunalsteuerfreie Kurzarbeitsunterstützung.
Wir werden dazu in unserem Kurzarbeits-LV-Leitfaden Stellung beziehen.