29.05.2020, 07:58
danke
hier auch noch die Auskunft der ÖGK dazu
in diesem Fall ist die Hochrechnung nicht relevant.
Hier wird wirklich nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 € in Betracht gezogen.
Egal ob der Dienstnehmer nur 5 Tage oder 30 Tage in einem Monat arbeitet, nur der Gesamtbetrag im Monat darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.
hier auch noch die Auskunft der ÖGK dazu
in diesem Fall ist die Hochrechnung nicht relevant.
Hier wird wirklich nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 € in Betracht gezogen.
Egal ob der Dienstnehmer nur 5 Tage oder 30 Tage in einem Monat arbeitet, nur der Gesamtbetrag im Monat darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.