Den guten Wünschen kann man sich nur 100%ig anschließen, ABER:
Welche Rechtsqualität hat denn eigentlich die Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle, die gem. § 37b Abs 6 AMSG (derzeit in parlamentarischer Behandlung) "von der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend kundzumachen" sein wird?
Ist das eine Verordnung? Ein Erlass? Eine Richtlinie? Etwas "sui generis" (in Anlehnung an die schillernde Rechtsnatur der Sozialpartnervereinbarung)?
Der Ausschussbericht spricht von Verordnung, aber die wäre im BGBl kundzumachen; der Gesetzestext spricht von Tabelle.
Welche Rechtsqualität hat denn eigentlich die Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle, die gem. § 37b Abs 6 AMSG (derzeit in parlamentarischer Behandlung) "von der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend kundzumachen" sein wird?
Ist das eine Verordnung? Ein Erlass? Eine Richtlinie? Etwas "sui generis" (in Anlehnung an die schillernde Rechtsnatur der Sozialpartnervereinbarung)?
Der Ausschussbericht spricht von Verordnung, aber die wäre im BGBl kundzumachen; der Gesetzestext spricht von Tabelle.