03.06.2020, 13:20
Wenn am Ende eines Durchrechnungszeitraums Überstunden übrig bleiben und per KV/BV/DV der Zuschlag auszuzahlen ist, wird man wegen KUA diese Auszahlung nicht verweigern können. Der Betrag ist aber für vergangene Monate, und hätte mE kein Anrechnungpflicht mit der "Netto/Brutto"-Garantie des Auszahlungsmonats ..
Das wäre meine Sicht auf die Sache, als Programmierer...
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