15.06.2020, 12:54
Hallo Monika,
leider wird diese Beschwerde nicht viel bringen, da Buchhalter keine Jahres-Abschlüsse machen dürfen.
Die Gruppe der BuchhalterInnen ist viel zu klein, als sich die WKO darum kümmern würde.
Schade für alle von den BH's betreuten Klienten, die sich für diesen FKZ jetzt wieder an den erheblich teureren Stb wenden müssen.
Es entstehen uns Kleinunternehmern wieder (leicht vermeidbare) Mehrkosten.
Das Berufsrecht gehört schon längst dahingehen geändert, dass auch BH's EA-Abschlüsse erledigen dürfen.
LG Hans
leider wird diese Beschwerde nicht viel bringen, da Buchhalter keine Jahres-Abschlüsse machen dürfen.
Die Gruppe der BuchhalterInnen ist viel zu klein, als sich die WKO darum kümmern würde.
Schade für alle von den BH's betreuten Klienten, die sich für diesen FKZ jetzt wieder an den erheblich teureren Stb wenden müssen.
Es entstehen uns Kleinunternehmern wieder (leicht vermeidbare) Mehrkosten.
Das Berufsrecht gehört schon längst dahingehen geändert, dass auch BH's EA-Abschlüsse erledigen dürfen.
LG Hans