16.06.2020, 09:33
Hallo... ein Kunde vereinbart mit einem Mitarbeiter eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum 10.06., der Mitarbeiter hat noch 48 Tage offenen Urlaub und damit Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung, was seine Pflichtversicherung entsprechend verlängert. Nun hat der Mitarbeiter einen OP Termin am 20.06. und ist anschließend für 6 Wochen Krank geschrieben. Trifft die Entgeltfortzahlung nun den Dienstgeber (aufgrund der aufrechten Pflichtversicherung) oder die OEGK? Danke für eure Einschätzung zu diesem Thema.