16.06.2020, 21:28
Ich denke, dass es sinnvoll wäre, sich den Fall im Rahmen einer Beratung im Detail anzusehen.
Dabei wäre dann im Detail die etwas ungewöhnliche Situation aufzuklären, wie es zum Vorliegen mehrerer Sozialpartnervereinbarungen für einen überlassenen Arbeitnehmer kommen konnte.
Aber grundsätzlich ist die Tatsache der Beratung vor der einvernehmlichen Auflösung mit Sicherheit beihilfenschonend für alle, bei denen er im Rahmen der SPV "aufscheint".
Ich bin mir sicher, dass man den Fall klären kann, aber halt nur im Detail und daher möglicherweise nicht über das Forum.
Dabei wäre dann im Detail die etwas ungewöhnliche Situation aufzuklären, wie es zum Vorliegen mehrerer Sozialpartnervereinbarungen für einen überlassenen Arbeitnehmer kommen konnte.
Aber grundsätzlich ist die Tatsache der Beratung vor der einvernehmlichen Auflösung mit Sicherheit beihilfenschonend für alle, bei denen er im Rahmen der SPV "aufscheint".
Ich bin mir sicher, dass man den Fall klären kann, aber halt nur im Detail und daher möglicherweise nicht über das Forum.