18.06.2020, 10:02
Vielleicht ist das hier auch ein Ort der Diskussion, wie man die Wünsche der Politik (rasch mehr netto im Börsel zur Ankurbelung der Wirtschaft) mit den Nöten der Personalverrechnung und den ungeahnten Wechselwirkungen einer unterjährigen / rückwirkenden Tarifabsenkung (u.a. mit der Ermittlung Kurzarbeitsunterstützung) verbinden kann.
Da man den "monatlichen Nettoeffekt" einer Absenkung der untersten Tarifstufe(n) betraglich ermitteln kann, könnte im Stil der Effektivtabelle z.B. ab 1.7.2020 ein spezieller monatlicher Covid19-Freibetrag als "Anzahlung" auf die Tarifabsenkung kreiert werden, der aber so ausgestaltet ist, dass die Wechselwirkungen nicht eintreten.
Dieser Betrag würde erst nach Ermittlung der "normalen Lohnsteuer" abgezogen und das "normalen Netto" monatlich erhöhen.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung würde er dann in die ursprünglich seitens der Politik gewünschte Tarifabsenkung "umgegossen" ...
Da man den "monatlichen Nettoeffekt" einer Absenkung der untersten Tarifstufe(n) betraglich ermitteln kann, könnte im Stil der Effektivtabelle z.B. ab 1.7.2020 ein spezieller monatlicher Covid19-Freibetrag als "Anzahlung" auf die Tarifabsenkung kreiert werden, der aber so ausgestaltet ist, dass die Wechselwirkungen nicht eintreten.
Dieser Betrag würde erst nach Ermittlung der "normalen Lohnsteuer" abgezogen und das "normalen Netto" monatlich erhöhen.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung würde er dann in die ursprünglich seitens der Politik gewünschte Tarifabsenkung "umgegossen" ...