23.06.2020, 16:43
Werkvertrag setzt das Vereinbaren eines messbaren Erfolges voraus ==> scheidet daher aus.
Freier Dienstvertrag ist bei derartigen Tätigkeiten durchaus möglich und denkbar, hängt aber den Details der Tätigkeit ab.
Werkverträge und freie Dienstverträge sind ungeachtet der sv-rechtlichen Behandlung immer selbständige Tätigkeiten. Hierbei gilt es im Voraus auch abzuklären, ob nicht unter Umständen auch zwingend oder ev. wahlweise ein Gewerbe angemeldet werden kann bzw. muss.
Ich denke nicht, dass dies hier zwingend der Fall ist, sondern vermutlich eher wahlweise. Diese Frage würde ich an Ihrer Stelle mit dem Servicecenter der Wirtschaftskammer für den konkreten Fall klären oder mit der Gewerbebehörde.
Freier Dienstvertrag ist bei derartigen Tätigkeiten durchaus möglich und denkbar, hängt aber den Details der Tätigkeit ab.
Werkverträge und freie Dienstverträge sind ungeachtet der sv-rechtlichen Behandlung immer selbständige Tätigkeiten. Hierbei gilt es im Voraus auch abzuklären, ob nicht unter Umständen auch zwingend oder ev. wahlweise ein Gewerbe angemeldet werden kann bzw. muss.
Ich denke nicht, dass dies hier zwingend der Fall ist, sondern vermutlich eher wahlweise. Diese Frage würde ich an Ihrer Stelle mit dem Servicecenter der Wirtschaftskammer für den konkreten Fall klären oder mit der Gewerbebehörde.