23.06.2020, 16:51
Betreffend die AMS-Beihilfe handelt es sich um eine Zeit, die man mit jenen Stunden bewerten muss, die vor der Kurzarbeit maßgeblich waren und welche nicht als Ausfallstunden gelten (also die Normalarbeitszeit reduzieren und im Feld "abzüglich konsumierter Urlaub/konsumiertes Zeitguthaben" zu erfassen sind).