23.06.2020, 19:18
Hallo,
der Firmensitz wird von Wien nach NÖ, Leobersdorf verlegt. Alle Dienstnehmer haben im Dienstvertrag als Dienstort Wien vereinbart. Es gibt keinen Betriebsrat.
Für alle Dienstnehmer ist es eine Verschlechterung, längere Wegzeit, Auto erforderlich.
Gibt es eine Art "Zumutbarkeit" für die Dienstnehmer?
Was sind die Rechtsfolgen für den Dienstgeber wenn ein Dienstnehmer dem neuen Dienstort nicht zustimmt?
Muss der Dienstgeber den Dienstnehmern die Verschlechterung in irgendeiner Form abgelten, z.B. Fahrtkostenzuschuss oder - wenn es die Tätigkeit ermöglicht - z.B.home-office abieten?
LG
der Firmensitz wird von Wien nach NÖ, Leobersdorf verlegt. Alle Dienstnehmer haben im Dienstvertrag als Dienstort Wien vereinbart. Es gibt keinen Betriebsrat.
Für alle Dienstnehmer ist es eine Verschlechterung, längere Wegzeit, Auto erforderlich.
Gibt es eine Art "Zumutbarkeit" für die Dienstnehmer?
Was sind die Rechtsfolgen für den Dienstgeber wenn ein Dienstnehmer dem neuen Dienstort nicht zustimmt?
Muss der Dienstgeber den Dienstnehmern die Verschlechterung in irgendeiner Form abgelten, z.B. Fahrtkostenzuschuss oder - wenn es die Tätigkeit ermöglicht - z.B.home-office abieten?
LG