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KUA - AV-Staffel - MBGM
#1
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe die Frage bereits ans UBIT gestellt - stell es aber hier auch nochmal rein.

Ich glaube es zu wissen, bin mir aber leider nicht sicher.

Thema AV-Staffel – mBGM:
Die BMG-SV kommt aus dem Monat vor KUA und auf Basis der Höhe kommt es zu einem Abschlag für die AV-Staffel (3, 2 oder 1%)
Da das Brutto Niedriger ist, die BMG-SV aber gleich bleibt übernimmt den SV-Beitrag der Dienstgeber.
Der Dienstgeber darf sich aber (lt. Leitfaden) die AV-Staffel nicht einbehalten.
Der Dienstnehmer auf seinen Beitrag (vom tatsächlichen Brutto) schon.
Wie muss der mBGM gekennzeichnet sein, da die AV-Staffel für DN ja nicht die selbe BMG hat wie die übrige Basis.

Beispiel:
BMG vor KUA = 1300
Brutto in KUA = 1000

DN Anteil =        1000 *15,12% = 151,2
DG ü. Anteil=       300 * 18,12% = 54,36
DG Anteil =        1300 * 21,23% = 275,99
Wie ist der mBGM zu melden?


würde hier die selbe Logik gelten wie bei der ATZ? Verrechnungsbasistyp AZ mit der BMG 1000,-?

Vielen Dank und lg
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Nachrichten in diesem Thema
KUA - AV-Staffel - MBGM - von omegasol - 24.06.2020, 10:43
RE: KUA - AV-Staffel - MBGM - von omegasol - 24.06.2020, 14:55
RE: KUA - AV-Staffel - MBGM - von omegasol - 26.06.2020, 08:26

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