Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
medizinische Schuheinlagen
#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck!

Nach §70 Arbeitnehmerschutzgesetz Abs 1 müssen die Schutzausrüstung den gesundheitlichen Erfordernissen des Arbeitnehmers Rechnung tragen.

Laut Arbeitsinspektorat gehören vom Arzt verordnete Einlagen für Sicherheitsschuhe vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, sprich der Arbeitgeber muss die orthopädischen Einlagen bezahlen. 

Die Krankenkasse zahlt das angeblich nicht, weil es betrifft die Sicherheitsschuhe in der Arbeit (mit Stahlkappe etc) und keine Freizeitschuhe.

Der Arbeitnehmer kommt nun nach 5 Monaten mit einer neuen Verordnung, weil er benötigt schon wieder neue orthopädische Einlagen. Gesetzlich ist keine Zeitspanne geregelt. Also muss die neuen Einlagen auch wieder der Arbeitgeber bezahlen.

Die habe ich heute in Erfahrung bringen können.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
medizinische Schuheinlagen - von Eva Maria - 24.06.2020, 10:55
RE: medizinische Schuheinlagen - von Eva Maria - 24.06.2020, 19:06
RE: medizinische Schuheinlagen - von Eva Maria - 25.06.2020, 22:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste