25.06.2020, 09:05
Für sämtliche, zum Pensionsstichtag nicht rechtskräftig veranlagten, Jahre wird die vorläufige Beitragsgrundlage versteinert. Die vorläufige wird somit zur endgültigen.
Es kommt zu keiner Nachbemessung oder Gutschrift. Das kann gut oder schlecht sein und sollte bereits im Vorfeld gut überlegt und gesteuert werden, da es doch erhebliche Auswirkungen auf die Pension haben kann.
Es kommt zu keiner Nachbemessung oder Gutschrift. Das kann gut oder schlecht sein und sollte bereits im Vorfeld gut überlegt und gesteuert werden, da es doch erhebliche Auswirkungen auf die Pension haben kann.