25.06.2020, 15:13
Hallo!
Handelt es sich hier um einen Jahres- oder Saisonbetrieb? Denn in Saisonbetrieben werden die im gleichen Betrieb zurückgelegten Beschäftigungszeiten für die Entstehung eines Sonderzahlungsanspruches zusammengerechnet.
Der Verfall von Überstundenentgelten ist im KV bei Punkt 5b Überstunden geregelt.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Handelt es sich hier um einen Jahres- oder Saisonbetrieb? Denn in Saisonbetrieben werden die im gleichen Betrieb zurückgelegten Beschäftigungszeiten für die Entstehung eines Sonderzahlungsanspruches zusammengerechnet.
Der Verfall von Überstundenentgelten ist im KV bei Punkt 5b Überstunden geregelt.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.